Im Juli 2011 hat eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts das Formulierungspatent für Yasmin™, Yasminelle™ und YAZ™ widerrufen. Die Hexal Pharmaforschung GmbH hatte 2004 Einspruch gegen Bayers Patent eingelegt. 2006 hatte die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts den Einspruch zunächst abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hatte Hexal Beschwerde eingelegt. Vor einer Entscheidung über weitere rechtliche Schritte wird Bayer zunächst die schriftlichen Entscheidungsgründe der Behörde abwarten und prüfen. Trotz der Entscheidung der Beschwerdekammer ist Bayer zuversichtlich, die europäische Führungsposition im Bereich Frauengesundheit beizubehalten, auch wenn Bayer davon ausgeht, dass die Zurückweisung des Patents negative Auswirkungen auf den Umsatz und das Ergebnis von HealthCare haben könnte.
Im Verfahren wegen gentechnisch veränderter Reispflanzen (LL RICE) hat Bayer im Juli 2011 ohne Anerkennung einer Haftung Vergleichsvereinbarungen mit zwei Gruppen von Anwälten abgeschlossen, die Erzeuger von Langkornreis in den LL-RICE-Verfahren vertreten. Nach den Vereinbarungen wird Bayer insgesamt bis zu 750 Mio US-Dollar für Ansprüche zahlen, die von Reiserzeugern erhoben worden sind. Hierfür hat Bayer angemessene bilanzielle Maßnahmen ergriffen. Die Vergleiche stehen unter der Bedingung, dass sich eine hinreichende Zahl von Landwirten daran beteiligt, die 85 % der Anbaufläche für Langkornreis in den USA in dem fraglichen Zeitraum repräsentiert. Bayer geht davon aus, dass die zukünftigen Mittelabflüsse Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns haben werden. Weitere Einzelheiten werden im Verkürzten Anhang des Bayer-Konzerns unter
„Rechtliche Risiken“ erläutert.