Abschluss
Abschluss

Erläuterungen zum verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2011

Grundlagen und Methoden

Der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2011 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 in verkürzter Form und in Anwendung von § 315a HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt worden.
Die Erläuterungen im Anhang des Konzernabschlusses 2010 gelten insbesondere im Hinblick auf die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechend.
Änderungen in den zugrunde liegenden Parametern beziehen sich vor allem auf die Wechselkurse sowie auf die Zinssätze für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen.
Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro ergeben sich wie folgt:
Wechselkurse wichtiger Währungen[Tabelle 26]
  StichtagskursDurchschnittskurs
1 € / 
31.12.2010

30.06.2010

30.06.2011
1. Halbjahr
2010
1. Halbjahr
2011
ARSArgentinien5,314,825,945,135,67
BRLBrasilien2,232,222,282,382,29
CADKanada1,331,291,401,371,37
CHFSchweiz1,251,331,211,441,27
CNYChina8,828,329,349,059,17
GBPGroßbritannien0,860,820,900,870,87
JPYJapan108,65108,79116,25121,29114,88
MXNMexiko16,5515,7416,9816,7916,68
USDUSA1,341,231,451,331,40
Für die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen wurden folgende wesentliche Abzinsungssätze zugrunde gelegt:
Abzinsungssatz Pensionsverpflichtungen[Tabelle 27]
 31.12.201031.03.201130.06.2011
 in %in %in %
Deutschland4,905,205,10
Großbritannien5,455,555,55
USA5,205,405,30

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Gegenüber dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde der Teilkonzern CropScience jetzt als ein berichtspflichtiges Segment dargestellt. Die Anpassung resultierte aus organisatorischen Veränderungen zur weiteren Zusammenführung sowie integrierten Steuerung der Geschäfte von Crop Protection und BioScience. Die beiden operativen Segmente Crop Protection/BioScience und Environmental Science weisen eine ähnliche langfristige wirtschaftliche Performance auf und verfügen über vergleichbare Produkte, Produktionsprozesse, Kundenbranchen, Vertriebswege und das gleiche regulatorische Umfeld und wurden deshalb in ein berichtspflichtiges Segment zusammengefasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des operativen Ergebnisses (EBIT) der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns:
Überleitung vom operativen Ergebnis der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns[Tabelle 28]
 2. Quartal
2010
2. Quartal
2011
1. Halbjahr
2010
1. ,Halbjahr
2011
 in Mio €in Mio €in Mio €in Mio €
Operatives Ergebnis der Segmente1.0571.3142.2132.519
Operatives Ergebnis Corporate Center-46-41-98-98
Operatives Ergebnis (EBIT)1.0111.2732.1152.421
Finanzergebnis-261-171-505-384
Ergebnis vor Ertragsteuern7501.1021.6102.037
Vorjahreswerte angepasst

Konsolidierungskreis

Entwicklung des Konsolidierungskreises

Zum 30. Juni 2011 wurden insgesamt 303 Gesellschaften voll- oder anteilsmäßig konsolidiert (31. Dezember 2010: 291 Gesellschaften). Vier Gemeinschaftsunternehmen wurden entsprechend IAS 31 (Interests in Joint Ventures) anteilsmäßig konsolidiert (31. Dezember 2010: drei Gemeinschaftsunternehmen). Ferner sind vier assoziierte Unternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (Investments in Associates) berücksichtigt worden (31. Dezember 2010: fünf assoziierte Unternehmen).

Akquisitionen und Desinvestitionen

Akquisitionen

Am 7. Januar 2011 wurde das Tiergesundheitsunternehmen Bomac mit Sitz in Neuseeland erworben. Die Unternehmensgruppe verfügt über ein breites Arzneimittelangebot für den Nutztiersektor. Der Nettokaufpreis in Höhe von 73 Mio € entfiel im Wesentlichen auf Kundenbeziehungen und einen Geschäfts- oder Firmenwert. Im 1. Halbjahr 2011 erzielte Bomac einen Umsatz in Höhe von 19 Mio €.
Am 1. April 2011 erwarb CropScience das Saatgutunternehmen Hornbeck Seed Company, Inc., USA. Hornbeck bietet in den Südstaaten der USA Sojabohnen-, Reis- und Weizensorten an und verfügt über ein eigenes Zuchtprogramm für Sojabohnen sowie ein eigenes Keimplasma. Es wurde ein Nettokaufpreis in Höhe von 30 Mio € gezahlt, der im Wesentlichen auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte und einen Geschäfts- oder Firmenwert entfällt. Seit dem Erwerbszeitpunkt erzielte Hornbeck einen Umsatz in Höhe von 5 Mio €.
Im Zuge des Erwerbs der Athenix Corp., USA, im November 2009 wurden Meilensteinzahlungen vereinbart, die im 1. Quartal 2011 zu einer Auszahlung in Höhe von 25 Mio € führten.
Die genannten sowie weitere kleinere Transaktionen und Kaufpreisanpassungen aus Transaktionen der Vorjahre wirkten sich zum jeweiligen Erwerbs- und Anpassungszeitpunkt auf Vermögen und Schulden des Konzerns wie folgt aus und führten unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu folgendem Mittelabfluss:
Erworbene Vermögenswerte und Schulden[Tabelle 29]
 Beizulegende Zeitwerte
 in Mio €
Geschäfts- oder Firmenwert69
Sonstige immaterielle Vermögenswerte45
Sachanlagen8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente4
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte28
Finanzverbindlichkeiten -12
Sonstige Verbindlichkeiten-11
Latente Steuern-16
Nettovermögen115
Anteile anderer Gesellschafter1
Nettokaufpreis116
Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente/Finanzverbindlichkeiten8
Verbindlichkeiten für zukünftige Zahlungen26
Nettoabfluss aus Akquisitionen150
Der Kaufpreis der im 1. Halbjahr 2010 getätigten Akquisitionen belief sich auf insgesamt 36 Mio €. Neben kleineren Akquisitionen hat MaterialScience am 9. März 2010 die im kalifornischen Sunnyvale ansässige Artificial Muscle, Inc., USA, für 21 Mio € übernommen. Artificial Muscle, Inc. ist ein Technologieführer auf dem Gebiet der elektroaktiven Polymere für die Consumer-Elektronik-Industrie. Der Kaufpreis entfiel im Wesentlichen auf patentierte Technologien und einen Geschäfts- oder Firmenwert.

Desinvestitionen

Im 1. Halbjahr 2011 wurden keine Desinvestitionen durchgeführt. Aus der im Mai 2009 vollzogenen Übertragung des hämatologischen Onkologieportfolios auf Genzyme Corp., USA, haben wir weitere umsatzabhängige Zahlungen in Höhe von 52 Mio € im 1. Halbjahr 2011 erhalten.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Am 31. März 2011 wurde eine exklusive Vereinbarung zwischen CropScience und Agile Real Estate Pvt. Ltd., Indien, über den Verkauf eines Grundstückes in Thane, Indien, unterschrieben. Zeitgleich erhielten wir eine Anzahlung in Höhe von 41 Mio €. Vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen findet die Übertragung des Grundstückes zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Rechtliche Risiken

Hinsichtlich der Angaben zu den rechtlichen Risiken des Bayer-Konzerns verweisen wir auf die Darstellung im Bayer-Geschäftsbericht 2010. Der Bayer-Geschäftsbericht 2010 steht unter http://www.bayer.de/de/Geschaeftsberichte.aspx kostenlos zum Herunterladen bereit. Seit diesem Geschäftsbericht hat es folgende wesentliche Entwicklungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:

HealthCare

Produktbezogene Auseinandersetzungen

Yasmin™/YAZ™: Bis zum 16. Juli 2011 wurden Bayer ca. 9.300 in den USA anhängige Klagen zugestellt. Die Kläger machen geltend, Yasmin™ und/oder YAZ™ bzw. Ocella™ und/oder Gianvi™, von Barr Laboratories, Inc. in den USA vermarktete generische Versionen von Yasmin™ bzw. YAZ™, hätten bei Anwenderinnen zu Gesundheitsschäden geführt, in Einzelfällen auch mit Todesfolge. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Für erwartete Verteidigungskosten hat Bayer auf der Grundlage der vorliegenden Informationen bilanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen. Bayer ist in industrieüblichem Umfang gegen Produkthaftungsrisiken versichert. Abhängig vom weiteren Verlauf dieser Klagen kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass der bestehende Versicherungsschutz möglicherweise nicht ausreichen könnte, um sämtliche Verteidigungskosten und etwaige Schadenersatzleistungen vollständig abzudecken.

Wettbewerbsrechtliche Verfahren

Cipro™: In den USA sind weiterhin mehrere Rechtsstreitigkeiten anhängig, in denen Kläger behaupten, dass ein zwischen Bayer und der Firma Barr Laboratories, Inc. im Jahr 1997 geschlossener Vergleich zur Beendigung eines Patentrechtsstreits im Zusammenhang mit dem Antibiotikum Cipro™ wettbewerbswidrig gewesen sei. Ein New Yorker Berufungsgericht hat 2010 die bundesgerichtliche Entscheidung bestätigt, mit der im Jahr 2005 die Klagen direkter Käufer von Cipro™ abgewiesen wurden. Ein Antrag der Kläger auf eine erneute Verhandlung wurde abgelehnt. Im März 2011 hat der U.S. Supreme Court ein weiteres Rechtsmittel der Kläger zurückgewiesen. Die bundesgerichtlichen Verfahren sind damit beendet. Vor einigen einzelstaatlichen Gerichten sind weitere Klagen anhängig. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen.

Patentrechtliche Auseinandersetzungen

Blutzuckermessgeräte: Abbott Laboratories hat 2005 einen Patentrechtsstreit mit Bayer begonnen. Das Gericht und danach ein Berufungsgericht haben zugunsten von Bayer entschieden, dass Abbotts Patente u. a. nichtig bzw. nicht verletzt sind. Hinsichtlich eines Aspektes der Entscheidung zu einem der Patente hat das Berufungsgericht jedoch eine erneute Verhandlung zugelassen, die im November 2010 stattfand. Im Mai 2011 hat das Berufungsgericht die Entscheidung teilweise aufgehoben und die Sache zur weiteren Behandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Die zugunsten von Bayer festgestellte Nicht-Verletzung bzw. Nichtigkeit von Abbotts Patenten ist von der jüngsten Entscheidung nicht betroffen und auch nicht Gegenstand des weiteren Verfahrens. Bayer hält die in diesem Verfahren verbliebenen Risiken nicht mehr für wesentlich.
2007 begann Roche einen Patentrechtsstreit mit Bayer, der später als ein Schiedsverfahren fortgesetzt wurde. Das Schiedsverfahren und die darin ergehenden Entscheidungen sind vertraulich. Zum jetzigen Zeitpunkt glaubt Bayer nicht, dass der Ausgang des Schiedsverfahrens einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse von Bayer im Jahr 2011 haben wird.
Yasmin™/Yasminelle™/YAZ™: Im Juli 2011 hat eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts ein Formulierungspatent für Yasmin™, Yasminelle™ und YAZ™ widerrufen. Die Hexal Pharmaforschung GmbH hatte 2004 Einspruch gegen Bayers Patent eingelegt. 2006 hatte eine Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts den Einspruch zunächst abgewiesen. Die jüngste Entscheidung beruht auf einer Beschwerde von Hexal gegen die Abweisung von 2006.

CropScience

Produktbezogene Auseinandersetzungen

Verfahren wegen gentechnisch veränderter Reispflanzen (LL RICE): Insgesamt waren Bayer am 11. Juli 2011 ca. 425 Klagen mit insgesamt rund 11.800 Klägern bekannt, die gegen verschiedene Bayer-Gesellschaften im Zusammenhang mit gentechnisch verändertem Reis in den USA anhängig sind. Die Kläger bringen vor, sie hätten wirtschaftliche Verluste erlitten, nachdem Spuren von gentechnisch verändertem Reis in Stichproben von konventionellem, in den USA angebautem Langkornreis festgestellt wurden.
Im März 2011 hat Bayer den siebten Fall vor amerikanischen Geschworenengerichten verhandelt. Dieser Fall betraf eine große Reismühle in den USA. Die Jury in einem Gericht in Arkansas setzte einen kompensatorischen Schadenersatz von 11,8 Mio US-Dollar sowie einen Strafschadenersatz von 125 Mio US-Dollar fest. Im Juni 2011 hat ein Gericht in Arkansas den Strafschadenersatz auf Bayers Antrag hin auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 1 Mio US-Dollar herabgesetzt.
Bayer hält die bisherigen Entscheidungen bezüglich der festgestellten Haftung für falsch und prüft die rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich des jüngsten Urteils.
Ein ursprünglich für April 2011 angesetztes Verfahren an einem Gericht in Arkansas, das einen klagenden landwirtschaftlichen Betrieb mit neun Klägern aus Arkansas umfasste, wurde verglichen. Nach dem Vergleich erhalten die Kläger insgesamt 636.000 US-Dollar.
Einzelheiten hinsichtlich der weiteren bereits verhandelten oder verglichenen Fälle sind im Bayer-Geschäftsberichts 2010 ausgeführt.
Ohne Anerkennung einer Haftung hat Bayer im Juli 2011 Vergleichsvereinbarungen mit zwei Gruppen von Anwälten abgeschlossen, die Erzeuger von Langkornreis in den LL-RICE-Verfahren vertreten. Eine Vereinbarung betrifft die in der Multidistrict Litigation (MDL) am Bundesgericht zusammengefassten Fälle; die andere betrifft die Fälle an einzelstaatlichen Gerichten. Nach den Vereinbarungen wird Bayer insgesamt bis zu 750 Mio US-Dollar für Ansprüche zahlen, die von Reiserzeugern erhoben worden sind. Das Vergleichsprogramm ist offen für alle US-Landwirte, die in der Zeit von 2006 bis 2010 Langkornreis angebaut haben. Die Vergleiche stehen unter der Bedingung, dass sich eine hinreichende Zahl von Landwirten daran beteiligt, die 85 % der Anbaufläche für Langkornreis in den USA in dem fraglichen Zeitraum repräsentiert. Reisproduzenten haben 90 Tage Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden.
Zwei ursprünglich für August 2011 terminierte Fälle, die ca. 25 Landwirte umfassten, sind freiwillig zurückgenommen worden und werden zu den Konditionen des Vergleichsprogramms verglichen werden.
17 Fälle mit Geschäftsbetrieben, die nicht Teil des Vergleichsprogramms sind, bleiben weiter anhängig. Das Unternehmen hofft, dass viele dieser Fälle ebenfalls verglichen werden können. Bayer wird sich aber weiterhin in allen Fällen entschieden zur Wehr setzen, in denen angemessene Einigungen nicht möglich sind, und wird die Berufungsverfahren gegen frühere Urteile fortsetzen, in denen ein Vergleich nicht zustande kam.
Bayer hat angemessene bilanzielle Maßnahmen für das Vergleichsprogramm sowie für erwartete Rechts- und Verteidigungskosten ergriffen.

Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Zu unseren Geschäftspartnern zählen Unternehmen, an denen wir beteiligt sind, sowie Unternehmen, die mit Mitgliedern des Aufsichtsrats der Bayer AG in Verbindung stehen. Geschäfte mit diesen Gesellschaften erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die entsprechenden Umsätze sind aus Sicht des Bayer-Konzerns nicht von materieller Bedeutung. Der Bayer-Konzern war an keinen für uns oder uns nahe stehenden Unternehmen und Personen wesentlichen Transaktionen beteiligt, die in ihrer Art oder Beschaffenheit unüblich waren. Die mit nahe stehenden Unternehmen, die im Bayer-Konzernabschluss at-equity bewertet oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, getätigten Transaktionen resultieren hauptsächlich aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Der Umfang dieser Transaktionen war jedoch aus Sicht des Bayer-Konzerns unwesentlich. Gleiches gilt auch für die finanziellen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die gegenüber den nahe stehenden Unternehmen bestanden.

Sonstige Angaben

Die Hauptversammlung hat am 29. April 2011 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Dividende von 1,50 €/Aktie für das Geschäftsjahr 2010 zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat wurde die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung beschloss weiterhin, die Satzung hinsichtlich der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder flexibler zu gestalten.
Der Ausgliederung des Immobilienbesitzes der Bayer AG auf die Bayer Real Estate GmbH wurde zugestimmt.
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wurde als Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahrs 2011 gewählt.
Leverkusen, 26. Juli 2011
Bayer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Marijn Dekkers
Dr. Marijn Dekkers
Werner Baumann
Werner Baumann
 
Prof. Dr. Wolfgang Plischke
Prof. Dr. Wolfgang Plischke
Dr. Richard Pott
Dr. Richard Pott
Letzte Änderung: 28. Juli 2011

http://www.aktionaersbrief-q2-2011.bayer.de/de/erlaeuterungen.aspx

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